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Stornierungen und Erstattungen

Anmeldegebühren:

  • Die bezahlte Anmeldegebühr ist nicht erstattungsfähig.

Teilnahmegebühren:

  • Die Stornierung ist bis zum 31. Oktober 2025 kostenlos.
  • Bei Stornierungen ab dem 1. November 2025 werden 50% der Teilnahmegebühr zurückerstattet.
  • Bei einer Stornierung nach dem 1. Dezember 2025 werden 50% der Kosten zurückerstattet, wenn ein von einem Arzt unterzeichnetes ärztliches Attest vorgelegt wird, das spätestens im Dezember 25. Diese Bescheinigung muss spätestens im Dezember bei Lundaspelen eingereicht werden. 26. Bescheinigungen, die nach diesem Datum eingereicht werden, werden nicht bearbeitet und berechtigen nicht zur Erstattung.
  • Mannschaften, die Spiele aufgrund von Abwesenheit des Gegners, höherer Gewalt oder anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, verlieren, erhalten keine finanzielle Entschädigung.
  • Die Erstattungsrichtlinie gilt unabhängig davon, ob die Stornierung oder Abwesenheit auf Visumsprobleme, verspätete oder gestrichene Züge, Flüge oder Fähren, Streiks, Aussperrungen, Blockaden oder ähnliche Ereignisse zurückzuführen ist. Die Police gilt auch im Falle von Erdbeben oder anderen Naturkatastrophen.
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